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1GARAGEN – Was die Garage wirklich kostet.

Kran- & Zufahrtscheck für die Fertiggarage 2026

Die häufigste ungeplante Position im Garagenprojekt ist der Sonderkran. Prüfen Sie hier vor der Bestellung, ob die Standardanlieferung mit dem Autokran realistisch ist. Das Ergebnis erscheint sofort — ohne Kontaktdaten.

Ihre Situation

Ergebnis

Klärungsbedürftig

Grundsätzlich machbar, aber mit klärungsbedürftigen Punkten. Lassen Sie diese vor der Bestellung schriftlich vom Hersteller/Kranbetreiber bestätigen.

Das ist zu klären

  • Zufahrtsbreite knapp über dem Richtwert — Kurvenradien und Engstellen entlang der gesamten Strecke prüfen.

Richtwerte und Datenbasis

Zufahrt 300 cm, Durchfahrt 420 cm, Hanglage-Schwelle 10 %. Es sind Richtwerte, keine Zusicherung — maßgeblich ist der Zufahrts-Check des Herstellers.

  • Nutzbare Zufahrtsbreite für Tieflader/Autokran (300 cm): StVZO § 32 — zulässige Fahrzeugbreite (Abruf 17.08.2026): Die höchstzulässige Breite von Kraftfahrzeugen beträgt allgemein 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,60 m); LKW und Autokrane liegen ohne Ausnahmegenehmigung in diesem Rahmen. · ZAPF GmbH — Anforderungen an Zufahrt und Aufstellung (Abruf 17.08.2026): Fertiggaragen-Hersteller setzen für die Anlieferung mit Spezialfahrzeug/Autokran eine ausreichend breite, tragfähige und befestigte Zufahrt voraus; sonst wird ein Sonderkran nötig. Ableitung: Fahrzeugbreite bis 2,55 m (StVZO § 32) zzgl. Rangier-/Sicherheitszuschlag → Richtwert 3,00 m nutzbare Breite. Engere Zufahrten sind möglich, erhöhen aber das Risiko eines kostenpflichtigen Sonderkrans.
  • Freie Durchfahrtshöhe (Tore, Äste, Leitungen) (420 cm): StVZO § 32 — zulässige Fahrzeughöhe (Abruf 17.08.2026): Die höchstzulässige Höhe von Fahrzeugen beträgt 4,00 m; beladene Tieflader mit Fertiggarage können diese Höhe ausnutzen. Ableitung: Zulässige Fahrzeughöhe 4,00 m (StVZO § 32) zzgl. Sicherheitszuschlag für Beladung/Unebenheiten → Richtwert 4,20 m freie Durchfahrt. Niedrigere Torbögen/Äste erfordern eine Umplanung der Anlieferung.
  • Sicherheitsabstand des Kranauslegers zu Freileitungen (Niederspannung) (100 cm): DGUV — Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen (Schutzabstände) (Abruf 17.08.2026): Bei Arbeiten mit Kranen/Hebezeugen sind gestaffelte Schutzabstände zu Freileitungen einzuhalten (Niederspannung bis 1 kV ≥ 1,0 m, mit steigender Spannung größer, bis ≥ 5,0 m bei Höchstspannung). Ableitung: Untergrenze 1,0 m gilt nur für Niederspannung bis 1 kV; bei unbekannter Spannung ist stets der größte Abstand (bis 5,0 m) anzusetzen oder der Netzbetreiber einzubinden. Der Check meldet Freileitungen daher immer als klärungsbedürftig.
  • Tragfähige Kran-Aufstellfläche neben dem Fundament (400 cm): Redaktionelle Modellannahme ohne Einzelbeleg — als solche gekennzeichnet. Ableitung: Redaktionelle Modellannahme: ein üblicher Autokran braucht eine ebene, tragfähige Stellfläche in Fundamentnähe (Richtwert ~4 × 4 m, abgestützt). Das exakte Maß und die erforderliche Bodenpressung nennt der Kranbetreiber je Kranklasse — wird ersetzt, sobald belegte Herstellerangaben vorliegen.

Weiter zum Gesamtkostenrechner oder zum Projektpass.

Häufige Fragen zum Kran- & Zufahrtscheck

Woher stammen die Richtwerte für Zufahrt und Durchfahrt?
Aus der zulässigen Fahrzeugbreite und -höhe nach StVZO § 32 (2,55 m bzw. 4,00 m) zuzüglich Rangier-/Sicherheitszuschlag. Der Sicherheitsabstand zu Freileitungen folgt den gestaffelten Schutzabständen der DGUV. Die Kran-Aufstellfläche ist als redaktionelle Modellannahme gekennzeichnet, weil sie von der Kranklasse abhängt (Stichtag 17.08.2026).
Warum ist die Ampel bei Freileitungen nie grün?
Weil der einzuhaltende Schutzabstand von der Spannung abhängt (Niederspannung ab 1,0 m, Höchstspannung bis 5,0 m) und im Zweifel nur der Netzbetreiber die Leitung freischalten kann. Der Check meldet Freileitungen daher immer als klärungsbedürftig — fail-closed.
Ersetzt der Check den Zufahrts-Check des Herstellers?
Nein. Er hilft Ihnen, die richtigen Fragen vor Vertragsschluss zu stellen und Sonderkran-Überraschungen zu vermeiden. Verbindlich ist der Zufahrts-Check des Herstellers oder Kranbetreibers vor Ort.
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