Bauantrag für Garage oder Carport: Ablauf, Unterlagen, Gebühren
Überschreitet Ihr Vorhaben die verfahrensfreie Grenze des Bundeslands, führt der Weg über einen Bauantrag (oder je nach Land über eine Genehmigungsfreistellung im Bebauungsplan-Gebiet). Der Ablauf ist überschaubar, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Ablauf und typische Unterlagen
Üblich sind: Antragsformular des Landes, Auszug aus der Flurkarte/amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten), Baubeschreibung, Berechnung der Grundfläche, Statik bzw. Typenprüfung des Herstellers (bei Fertiggaragen meist vorhanden) und ggf. der Abstandsflächenplan. In vielen Ländern muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser unterschreiben — für kleine Garagen genügen je nach Land auch eingeschränkte Bauvorlageberechtigungen.
Die Behörde prüft Planungsrecht (Bebauungsplan bzw. § 34/§ 35 BauGB) und Bauordnungsrecht, beteiligt bei Bedarf Nachbarn und erteilt die Genehmigung. Erst danach darf gebaut werden.
Gebühren und Serviceangebot
Die Gebühren richten sich nach der Baugebührensatzung bzw. -verordnung des Landes und meist nach den Herstellungskosten des Vorhabens — pauschale Euro-Beträge veröffentlichen wir deshalb nicht ohne belastbare, landesbezogene Erhebung. Viele Fertiggaragen-Anbieter bieten die Erstellung der Bauantragsunterlagen als Serviceleistung an; achten Sie darauf, ob diese Position im Angebot enthalten ist (Liste „enthalten / nicht enthalten“).
Die verfahrensfreien Grenzen Ihres Bundeslands mit Normzitat und Änderungsprotokoll finden Sie im Genehmigungsatlas; ob Ihr Außenmaß die Grenze kippt, zeigt der Außenmaß-Warner.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Genehmigung einer Garage?
Kann der Garagen-Anbieter den Bauantrag übernehmen?
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Einzelfallbewertung. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die für Ihr Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde; maßgeblich ist allein der amtliche Text der jeweiligen Landesbauordnung.

