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Garage & Carport in Bayern: Genehmigung 2026

gesichert

Verfahrensfreie Grenzen gelten für Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) gemeinsam — gerechnet wird mit der Brutto-Grundfläche (Außenmaß). Quelle: gesetze-bayern.de (BayBO Art. 57).

Die Eckwerte im Überblick

Normzitat
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BayBO
Verfahrensfreie Fläche (BGF, Außenmaß)
50 m²
Mittlere Wandhöhe
Keine eigene Wandhöhen-Grenze in Art. 57; maßgeblich ist die Abstandsflächen-Privilegierung aus Art. 6 Abs. 7 BayBO.
Besonderheit
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sind daneben Garagen mit einer Nutzfläche bis zu 100 m² genehmigungsfrei gestellt (Art. 58 BayBO, eigenes Verfahren).
Rechtsstand
BayBO, Fassung laut gesetze-bayern.de (Abruf 17.08.2026)
Prüfvermerk
Redaktionell gegen den veröffentlichten Normtext geprüft (Fundstelle unten verlinkt). Verbindlich ist allein der amtliche Normtext.

Maßgeblich ist allein der amtliche Normtext. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen bzw. Grenzprivileg und örtliche Satzungen gelten immer — im Außenbereich gelten Sonderregeln (§ 35 BauGB).

Außenmaß-Warner für Bayern

Außenmaß-Warner: Innenmaß → Brutto-Grundfläche

Verfahrensfreie Grenzen gelten für die Brutto-Grundfläche (Außenmaß) — nicht für das Innenmaß aus dem Prospekt. Dieser Check rechnet über die Wandstärkenbibliothek je Bauart hoch.

Innenfläche 15,96 m² · Wandstärke 8 cm je Wand (Beton-Fertiggarage (monolithisch)) · Außenmaß 5,86 × 2,96 m

Brutto-Grundfläche (Außenmaß): 17,35 m²

Die Brutto-Grundfläche (17,35 m²) bleibt unter der verfahrensfreien Grenze von 50 m² in Bayern (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BayBO). Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Abstandsflächen, Bebauungsplan und Nachbarrecht gelten weiter.

Wandstärke: Redaktionelle Auswertung technischer Datenblätter von Fertiggaragen-Herstellern (Stichtag 2026-08-17). Grenzwert: BayBO, Fassung laut gesetze-bayern.de (Abruf 17.08.2026). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht.

Öffentliches Änderungsprotokoll

Jede Änderung an den Angaben für Bayern wird hier dokumentiert — das ist der Kern unseres Vertrauensvorsprungs.

  1. 2026-08-17Gegen den Normtext verifiziert: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BayBO — „Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich“ (gesetze-bayern.de, Abruf 17.08.2026).
  2. 2026-08-17Ersterfassung aus dem Strategiepapier 1GARAGEN (Stand 08/2026).

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Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Einzelfallbewertung. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die für Ihr Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde; maßgeblich ist allein der amtliche Text der jeweiligen Landesbauordnung.

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