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Garage & Carport in Bremen: Genehmigung 2026

gesichert

Verfahrensfreie Grenzen gelten für Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) gemeinsam — gerechnet wird mit der Brutto-Grundfläche (Außenmaß). Quelle: BremLBO § 61 (Normtext bei haufe.de; amtlich: Transparenzportal Bremen).

Die Eckwerte im Überblick

Normzitat
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 BremLBO
Verfahrensfreie Fläche (BGF, Außenmaß)
50 m²
Mittlere Wandhöhe
3,00 m
Besonderheit
Grenze gilt „insgesamt … je Baugrundstück“ — mehrere Garagen werden zusammengerechnet.
Rechtsstand
BremLBO § 61 (Abruf 17.08.2026)
Prüfvermerk
Am 17.08.2026 redaktionell gegen den veröffentlichten Normtext geprüft (Fundstelle unten verlinkt, Abrufdatum 17.08.2026). Verbindlich ist allein der amtliche Normtext.

Maßgeblich ist allein der amtliche Normtext. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen bzw. Grenzprivileg und örtliche Satzungen gelten immer — im Außenbereich gelten Sonderregeln (§ 35 BauGB).

Außenmaß-Warner für Bremen

Außenmaß-Warner: Innenmaß → Brutto-Grundfläche

Verfahrensfreie Grenzen gelten für die Brutto-Grundfläche (Außenmaß) — nicht für das Innenmaß aus dem Prospekt. Dieser Check rechnet über die Wandstärkenbibliothek je Bauart hoch.

Innenfläche 15,96 m² · Wandstärke 8 cm je Wand (Beton-Fertiggarage (monolithisch)) · Außenmaß 5,86 × 2,96 m

Brutto-Grundfläche (Außenmaß): 17,35 m²

Die Brutto-Grundfläche (17,35 m²) bleibt unter der verfahrensfreien Grenze von 50 m² in Bremen (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 BremLBO). Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Abstandsflächen, Bebauungsplan und Nachbarrecht gelten weiter.

Wandstärke: Redaktionelle Auswertung technischer Datenblätter von Fertiggaragen-Herstellern (Stichtag 2026-08-17). Grenzwert: BremLBO § 61 (Abruf 17.08.2026). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht.

Öffentliches Änderungsprotokoll

Jede Änderung an den Angaben für Bremen wird hier dokumentiert — das ist der Kern unseres Vertrauensvorsprungs.

  1. 2026-08-17Gegen den Normtext verifiziert: § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BremLBO — Garagen mit einer mittleren Wandhöhe nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich (Normtext-Wiedergabe haufe.de, Abruf 17.08.2026).
  2. 2026-08-17Ersterfassung aus dem Strategiepapier 1GARAGEN (Stand 08/2026).

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Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Einzelfallbewertung. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die für Ihr Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde; maßgeblich ist allein der amtliche Text der jeweiligen Landesbauordnung.

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