Garage & Carport in Rheinland-Pfalz: Genehmigung 2026
gesichertVerfahrensfreie Grenzen gelten für Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) gemeinsam — gerechnet wird mit der Brutto-Grundfläche (Außenmaß). Quelle: LBauO RP § 62 (Normtext bei gesetze.co; amtlich: landesrecht.rlp.de).
Die Eckwerte im Überblick
- Normzitat
- § 62 Abs. 1 Nr. 1 LBauO
- Verfahrensfreie Fläche (BGF, Außenmaß)
- 50 m²
- Mittlere Wandhöhe
- 3,20 m
- Besonderheit
- Einziges Land mit abweichender Wandhöhe (3,20 m statt 3,00 m); bei Wänden mit Giebeln zusätzlich Firsthöhe max. 4 m. Nicht verfahrensfrei u. a. entlang klassifizierter Straßen.
- Rechtsstand
- LBauO RP § 62 (Abruf 17.08.2026)
- Prüfvermerk
- Am 17.08.2026 redaktionell gegen den veröffentlichten Normtext geprüft (Fundstelle unten verlinkt, Abrufdatum 17.08.2026). Verbindlich ist allein der amtliche Normtext.
Maßgeblich ist allein der amtliche Normtext. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen bzw. Grenzprivileg und örtliche Satzungen gelten immer — im Außenbereich gelten Sonderregeln (§ 35 BauGB).
Außenmaß-Warner für Rheinland-Pfalz
Außenmaß-Warner: Innenmaß → Brutto-Grundfläche
Verfahrensfreie Grenzen gelten für die Brutto-Grundfläche (Außenmaß) — nicht für das Innenmaß aus dem Prospekt. Dieser Check rechnet über die Wandstärkenbibliothek je Bauart hoch.
Innenfläche 15,96 m² · Wandstärke 8 cm je Wand (Beton-Fertiggarage (monolithisch)) · Außenmaß 5,86 × 2,96 m
Brutto-Grundfläche (Außenmaß): 17,35 m²
Wandstärke: Redaktionelle Auswertung technischer Datenblätter von Fertiggaragen-Herstellern (Stichtag 2026-08-17). Grenzwert: LBauO RP § 62 (Abruf 17.08.2026). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht.
Öffentliches Änderungsprotokoll
Jede Änderung an den Angaben für Rheinland-Pfalz wird hier dokumentiert — das ist der Kern unseres Vertrauensvorsprungs.
- 2026-08-17Gegen den Normtext verifiziert: § 62 LBauO RP — Garagen, überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m (Normtext-Wiedergabe gesetze.co, Abruf 17.08.2026).
- 2026-08-17Ersterfassung aus dem Strategiepapier 1GARAGEN (Stand 08/2026).
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Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Einzelfallbewertung. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die für Ihr Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde; maßgeblich ist allein der amtliche Text der jeweiligen Landesbauordnung.

