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Garage & Carport in Schleswig-Holstein: Genehmigung 2026

gesichert

Verfahrensfreie Grenzen gelten für Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) gemeinsam — gerechnet wird mit der Brutto-Grundfläche (Außenmaß). Quelle: LBO SH, Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 05.07.2024 (PDF der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, AiK SH).

Die Eckwerte im Überblick

Normzitat
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b LBO SH
Verfahrensfreie Fläche (BGF, Außenmaß)
50 m²
Mittlere Wandhöhe
3,00 m
Besonderheit
Nur „notwendige“ Garagen sind verfahrensfrei — d. h. ausschließlich Garagen, die den nach § 49 LBO SH erforderlichen Stellplatzbedarf der zugelassenen Nutzung des Grundstücks abdecken. Nicht notwendige Garagen (z. B. reine Vermietungsgaragen) sind genehmigungspflichtig. Die Grenze wurde zum 05.07.2024 von 30 auf 50 m² Brutto-Grundfläche angehoben (Art. 1 des Änderungsgesetzes vom 20.03.2024, GVOBl. Schl.-H. S. 445). In der LBO SH fehlt in § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b der Ausschluss „außer im Außenbereich“ — dieser gilt allgemein über § 61 Abs. 2 LBO SH.
Rechtsstand
LBO SH, Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 05.07.2024 (GVOBl. Schl.-H.), amtlich veröffentlicht durch die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AiK SH); bestätigt durch haufe.de und openlex.de (Abruf 19.08.2026)
Prüfvermerk
Am 19.08.2026 gegen den amtlichen Normtext der LBO SH in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.07.2024 (PDF der AiK SH) sowie gegen die Wiedergaben bei haufe.de und openlex.de geprüft. § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b lautet: „notwendige Garagen und Fahrradgaragen einschließlich überdachter Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m²“. Verbindlich ist allein der amtliche Normtext.

Maßgeblich ist allein der amtliche Normtext. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen bzw. Grenzprivileg und örtliche Satzungen gelten immer — im Außenbereich gelten Sonderregeln (§ 35 BauGB).

Außenmaß-Warner für Schleswig-Holstein

Außenmaß-Warner: Innenmaß → Brutto-Grundfläche

Verfahrensfreie Grenzen gelten für die Brutto-Grundfläche (Außenmaß) — nicht für das Innenmaß aus dem Prospekt. Dieser Check rechnet über die Wandstärkenbibliothek je Bauart hoch.

Innenfläche 15,96 m² · Wandstärke 8 cm je Wand (Beton-Fertiggarage (monolithisch)) · Außenmaß 5,86 × 2,96 m

Brutto-Grundfläche (Außenmaß): 17,35 m²

Die Brutto-Grundfläche (17,35 m²) bleibt unter der verfahrensfreien Grenze von 50 m² in Schleswig-Holstein (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b LBO SH). Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Abstandsflächen, Bebauungsplan und Nachbarrecht gelten weiter.

Wandstärke: Redaktionelle Auswertung technischer Datenblätter von Fertiggaragen-Herstellern (Stichtag 2026-08-17). Grenzwert: LBO SH, Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 05.07.2024 (GVOBl. Schl.-H.), amtlich veröffentlicht durch die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AiK SH); bestätigt durch haufe.de und openlex.de (Abruf 19.08.2026). Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht.

Öffentliches Änderungsprotokoll

Jede Änderung an den Angaben für Schleswig-Holstein wird hier dokumentiert — das ist der Kern unseres Vertrauensvorsprungs.

  1. 2026-08-19Gegen den Normtext verifiziert: § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b LBO SH, Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 05.07.2024 (amtliche PDF der AiK SH, Abruf 19.08.2026): notwendige Garagen und Fahrradgaragen einschließlich überdachter Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m². Altfassung bis 04.07.2024: 30 m² (Nachweis: haufe.de, Fußnote zum Normtext, Abruf 19.08.2026). Quellenangabe Bekanntmachung: Art. 1 Gesetz vom 20.03.2024, GVOBl. Schl.-H. S. 445.
  2. 2026-08-17Recherchehinweis: Normtext-Wiedergaben (haufe.de, Abruf 17.08.2026) nennen für notwendige Garagen § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. b LBO SH i. d. F. vom 05.07.2024 eine Brutto-Grundfläche bis 50 m² (zuvor 30 m²) bei mittlerer Wandhöhe bis 3 m. Veröffentlichung erst nach Prüfung des amtlichen Textes.
  3. 2026-08-17Angelegt ohne Zahlenwerte — Veröffentlichung gesicherter Angaben erst nach Normtext-Prüfung.

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Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Einzelfallbewertung. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die für Ihr Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde; maßgeblich ist allein der amtliche Text der jeweiligen Landesbauordnung.

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